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RG, 16.09.1921 - Rep. II. 68/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Abschluß des Vertrags ohne Erklärung der Annahme.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
BGB § 151
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 370
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.11.1962 - I ZR 48/61
Mit Die allein
Zwar ist der Revision zuzugeben, daß ein sog. "schlüssiges" Verhalten auch dann als bindende Willenserklärung gewertet werden kann, wenn es innerhalb der vertraglich ausbedungenen Erklärungsfrist erfolgt, dem Erklärungsgegner aber erst nach Fristablauf bekannt wird (RGZ 102, 370, 372; 117, 312, 314 ff. nebst weiteren Nachweisen). - OLG Hamburg, 23.03.1988 - 4 U 27/88
Vertragsschluss durch konkludente Angebotsannahme; Einreichung eines mit einem …
Dafür sprechen auch die folgenden Erwägungen: Die Beklagte brauchte nicht davon auszugehen, daß der "Verzicht" der Klägerin zu 1. sich nur zu deren Vorteil, aber nachteilig für sie selbst auswirken würde, weil ein Verzicht nach § 151 Satz 1 BGB dem Angebotsadressaten nunmehr nach allgemeiner Ansicht einen Widerruf im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB abschneidet (RGZ 102, 370, 372;… Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 151 Rnr. 9).