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   RG, 16.09.1921 - Rep. II. 68/21   

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RG, 16.09.1921 - Rep. II. 68/21 (https://dejure.org/1921,92)
RG, Entscheidung vom 16.09.1921 - Rep. II. 68/21 (https://dejure.org/1921,92)
RG, Entscheidung vom 16. September 1921 - Rep. II. 68/21 (https://dejure.org/1921,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.11.1962 - I ZR 48/61

    Mit Die allein

    Zwar ist der Revision zuzugeben, daß ein sog. "schlüssiges" Verhalten auch dann als bindende Willenserklärung gewertet werden kann, wenn es innerhalb der vertraglich ausbedungenen Erklärungsfrist erfolgt, dem Erklärungsgegner aber erst nach Fristablauf bekannt wird (RGZ 102, 370, 372; 117, 312, 314 ff. nebst weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 23.03.1988 - 4 U 27/88

    Vertragsschluss durch konkludente Angebotsannahme; Einreichung eines mit einem

    Dafür sprechen auch die folgenden Erwägungen: Die Beklagte brauchte nicht davon auszugehen, daß der "Verzicht" der Klägerin zu 1. sich nur zu deren Vorteil, aber nachteilig für sie selbst auswirken würde, weil ein Verzicht nach § 151 Satz 1 BGB dem Angebotsadressaten nunmehr nach allgemeiner Ansicht einen Widerruf im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB abschneidet (RGZ 102, 370, 372; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 151 Rnr. 9).
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